KOMBINE
Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen
Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen
Im Projekt KOMBINE (KOMmunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen) soll ein Konzept zur Umsetzung der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung in der Kommune zunächst entwickelt, dann modellhaft erprobt und anschließend evaluiert werden. Dabei werden insbesondere Zugangswege zu Menschen in schwierigen Lebenslagen (z. B. Sozialhilfeempfänger/-innen, ungelernte Arbeiter/-innen, Personen ohne qualifizierten Hauptschulabschluss) berücksichtigt. Im Kapitel „Gesamte Bevölkerung“ formulieren die Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung Empfehlungen für Maßnahmen der bevölkerungsbezogenen Bewegungsförderung. Aufgrund ihrer möglichen Wirkungsbreite können diese Maßnahmen wiederum mit einem hohen Potential für Public Health, das heißt die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, einhergehen.
Wenn solche umgreifenden Ansätze der Bewegungsförderung die gesamte Bevölkerung ansprechen und strukturell in der Kommune verankert sind, spricht man von kommunaler oder gemeindebezogener Bewegungsförderung.
Allen drei Phasen des Projektes KOMBINE ist ein Aktivierungs- und Beteiligungsansatz gemein, bei dem sich Akteur/-innen aus Politik, kommunaler Praxis und Wissenschaft gleichermaßen einbringen können.
Im Fokus von KOMBINE steht der Aufbau von nachhaltigen Strukturen kommunaler Bewegungsförderung, die wissenschaftlich fundiert, bedarfsorientiert und praxisnah sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit. Umgesetzt wird das Projekt KOMBINE durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Department für Sportwissenschaft und Sport und gefördert durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a SGB V.
Im Projekt KOMBINE (KOMmunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen) soll ein Konzept zur Umsetzung der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung in der Kommune zunächst entwickelt, dann modellhaft erprobt und anschließend evaluiert werden. Dabei werden insbesondere Zugangswege zu Menschen in schwierigen Lebenslagen (z. B. Sozialhilfeempfänger/-innen, ungelernte Arbeiter/-innen, Personen ohne qualifizierten Hauptschulabschluss) berücksichtigt. Im Kapitel „Gesamte Bevölkerung“ formulieren die Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung Empfehlungen für Maßnahmen der bevölkerungsbezogenen Bewegungsförderung. Aufgrund ihrer möglichen Wirkungsbreite können diese Maßnahmen wiederum mit einem hohen Potential für Public Health, das heißt die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, einhergehen.
Wenn solche umgreifenden Ansätze der Bewegungsförderung die gesamte Bevölkerung ansprechen und strukturell in der Kommune verankert sind, spricht man von kommunaler oder gemeindebezogener Bewegungsförderung.
Allen drei Phasen des Projektes KOMBINE ist ein Aktivierungs- und Beteiligungsansatz gemein, bei dem sich Akteur/-innen aus Politik, kommunaler Praxis und Wissenschaft gleichermaßen einbringen können.
Im Fokus von KOMBINE steht der Aufbau von nachhaltigen Strukturen kommunaler Bewegungsförderung, die wissenschaftlich fundiert, bedarfsorientiert und praxisnah sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit.
Unsere Ziele
Entwicklung & Erprobung
innovativer Ansätze der Bewegungsförderung in der Kommune mit Fokus auf Menschen in schwierigen Lebenslagen
Modellhafte Umsetzung
der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung
Anschlussfähigkeit
an Förderstrukturen nach dem Präventionsgesetz
Interaktiver Wissensaustausch
von Wissenschaft und Akteur/-innen aus der kommunalen Politik und Praxis
Phasen
Phasen
06/2018 – 03/2019
Phase 1
Konzeptentwicklung
03/2019 – 10/2020
Phase 2
Erprobung des Umsetzungskonzeptes
10/2020 – 12/2021
Phase 3
Manualisierung von KOMBINE und Vernetzung
Phase 1
(Juni 2018 bis März 2019)
Phase 1
(Juni 2018 bis Februar 2019)
In Phase 1 wurde mit Vertreter/-innen aus der kommunalen Praxis, Politik und Wissenschaft ein Handlungskonzept zur kommunalen Bewegungsförderung entwickelt. Im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses identifizierten die Beteiligten folgende neun Schlüsselkomponenten:
Schlüsselkomponenten
- Politische Unterstützung
- Einbindung vorhandener Strukturen
- Kooperation und sektorübergreifende Zusammenarbeit
- Partizipation
- Kommunikation
- Strategische Planung und methodische Vorgehensweise
- Kompetenzen und Qualifizierung
- Angebot
Ressourcen (finanziell, personell, zeitlich, Infrastruktur)
Diese Schlüsselkomponenten sind als eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen und nachhaltigen Aufbau kommunaler Strukturen der Bewegungsförderung mit Blick auf Menschen in schwierigen Lebenslagen zu sehen. Gleichzeitig bilden sie die inhaltliche Grundlage für ein anwendungsorientiertes Handlungsmodell, welches in einem weiteren Schritt gemeinsam mit den Beteiligten entwickelt wurde. Das Handlungsmodell besteht aus sechs Phasen, die im Rahmen eines Kooperativen Planungsprozesses durchlaufen werden.
Handlungsmodell des KOMBINE-Ansatzes
Phase 2
(März 2019 bis Oktober 2020)
Phase 2
(April 2019 bis September 2020)
In Phase 2 wurde das sechsphasige Handlungsmodell zur kommunalen Bewegungsförderung in drei Landkreisen (Bad Kissingen, Schmalkalden-Meiningen, Segeberg), zwei Städten (Marburg, Solingen) und einer Metropole (Stuttgart) erprobt. In allen sechs Modellkommunen ist es mit Hilfe des kooperativen Planungsprozesses gelungen, Bürger/-innen sowie Akteur/-innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis zu beteiligen und kommunale Maßnahmen zur Bewegungsförderung zu entwickeln sowie nach und nach umzusetzen. Die bislang berücksichtigen Maßnahmen lassen sich den Bereichen Bewegungsverhalten, bewegungsfördernde Infrastruktur, Bürgerbeteiligung und bewegungsfördernde Gesamtpolitik zuordnen.
Des Weiteren wurde in allen Modellkommunen eine nachhaltige Verstetigung des kommunalen Aufbaus von gesundheits- und bewegungsförderlichen Strukturen vor Ort eingeleitet, um langfristig gesundheitlicher Chancenungleichheit entgegenwirken zu können.
Trotz der massiven Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie ist es gelungen, erste vielversprechende Erfahrungen in der Umsetzung von Maßnahmen zu sammeln. Im Anschluss an diese Erprobungsphase haben alle Modellkommunen die weitere Umsetzung der geplanten Maßnahmen übernommen und zugleich die nachhaltige Verstetigung des begonnenen kommunalen Strukturaufbaus in der Gesundheits- und Bewegungsförderung eingeleitet.
Neben der fachlichen Begleitung durch das Projekt-Team der FAU konnten die Kommunen auch Projektförderungen durch das GKV-Bündnis für Gesundheit beantragen.
Phase 3
(Oktober 2020 bis Dezember 2021)
Phase 3
(September 2020 bis Dezember 2021)
In der dritten Phase wurden Möglichkeiten für Kommunen aus ganz Deutschland (z. B. im Rahmen von Workshops) geschaffen, sich stärker überregional zu vernetzen. Dies bildete die Grundlage für die deutschlandweite Verbreitung des KOMBINE-Ansatzes und der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung.
Des Weiteren wurden die in Phase 2 gesammelten Erfahrungen
aus der Erprobung des Handlungsmodells in den sechs Modellkommunen für die Erstellung eines Manuals genutzt. Das KOMBINE-Manual kann von interessierten Kommunen als Schritt-für-Schritt Anleitung für eine strukturbildende bewegungsbezogene Gesundheitsförderung in der Kommune genutzt werden. Mehr Informationen und die Möglichkeit zum Download finden Sie hier.
Beteiligte Modellkommunen
Beteiligte Modellkommunen
Die KOMBINE-Modellkommunen werden nach Ende des Projektes weiterhin durch das GKV-Bündnis für Gesundheit begleitet. Im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms erhalten sie Unterstützung dabei, ihre Vorhaben zum Kommunalen Strukturaufbau bzw. zur Umsetzung zielgruppenspezifischer Interventionen umzusetzen. Mehr Informationen zum Kommunalen Förderprogramm finden Sie hier.
Projektpartner/-innen
Förderung: Das Projekt KOMBINE wurde gefördert im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach §20a SGB V im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit.
Projektpartner/-innen
Förderung: das Projekt KOMBINE wird gefördert im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach §20a SGB V im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit.
Gefördert im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach §20a SGB V
Kontakt:
Bei Fragen zu KOMBINE können Sie uns gerne eine Mail schreiben!